Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

urbana-möbel werden in hochwertiger Qualität nach bewährten Standards handwerklich hergestellt. Einzelne Möbelbauarten und Möbelprogramme sind in ihrer Ausführung und Maßen festgelegt, andere bieten unbegrenzte individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Möbelunikate können auch bei größter Sorgfalt typische Merkmale von Handarbeit zeigen – kleine Fehler bzw. Unregelmäßigkeiten. Wenn Sie Perfektion in jedem Detail bevorzugen, teilen Sie uns das bitte mit, damit wir Ihnen entsprechende Produkte anbieten können.

Angebot

  1. Ein schriftliches Angebot von urbana gilt 6 Wochen und ist freibleibend, Irrtum vorbehalten.
  2. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von urbana schriftlich bestätigt werden.
  3. An allen Zeichnungen behält urbana das Eigentum und die Urheberrechte, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Zahlungsbedingungen

  1. Mit unterzeichnetem Angebot, Eingang der Anzahlung und Bestätigung durch urbana gilt ein Auftrag als verbindlich erteilt.
  2. Der Restbetrag ist ohne Abzug innerhalb einer Woche nach der Lieferung fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sind nach der Lieferung Nacharbeiten erforderlich, kann ein angemessener Betrag zurückgehalten werden.
  3. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils erteilten Auftrag. Bei der Nachbestellung von Teilen, die nicht zum gängigen urbana-Standard zählen, können wesentlich höhere Kosten anfallen.

Beratung und Auftragsbearbeitung

  1. Alle schriftlichen und mündlichen Angaben erfolgen nach bestem Gewissen. Wir haften nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und solche Schäden, die bei sorgfältiger Arbeitsweise vermeidbar sind.
  2. Nach der Auftragserteilung werden Ihre Räume von urbana nach Bedarf oder Wunsch ausgemessen. Wenn wir gemessen haben, übernehmen wir die Verantwortung dafür, dass die Einbaumaße passen.
  3. Die aktualisierten Auftragsunterlagen senden wir Ihnen zur Prüfung und Bestätigung per Mail zu. Haben wir Ihre Wünsche erfüllt?
  4. Selbst mit präzisen Laser- Längenmessgeräten kann ein Raum nicht mit allen Ungeradheiten und Winkeln ausgemessen und die Beschaffenheit der Wände sicher beurteilt werden. Bei Einbaulösungen und Möbelunikaten können manche Details erst bei der Fertigung bzw. Montage bestimmt werden. Insofern sind alle von urbana übermittelten Maße und Zeichnungen nur angenähert maßgebend.
  5. Haftung für Mängel, die auf Vorgaben und Maßen des Kunden oder zuvor nicht erkennbaren Gegebenheiten beruhen ist ausgeschlossen.

Änderungen auf Kundenwunsch oder aus technischen Gründen

entsprechende Produkte anbieten können.

Liefer- und Leistungspflicht

  1. Zugesagte Lieferfristen gelten ab verbindlicher Auftragserteilung mit Eingang der Anzahlung und Abklärung aller Maße und Details.
  2. Termine und Fristen für die Lieferung/Montage sind nur verbindlich, wenn sie von urbana ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Sie gelten auch dann als eingehalten, wenn noch kleinere Nacharbeiten erforderlich sind.
  3. Falls urbana die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren.
  4. Teillieferungen sind möglich. Die Lieferung und Montage sind so auszuführen, dass die vertragsgemäße Verwendung gewährleistet ist.
  5. Wenn die Lieferung aus nicht von urbana zu vertretenden Gründen zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht statt finden kann, gilt sie mit Anzeige der Lieferbereitschaft als erfolgt. Der Kaufpreis ist bis auf 10% des Auftragswertes nach Anzeige der Lieferbereitschaft innerhalb einer Woche zu bezahlen. Bei einer Verschiebung des Einbaubautermins um mehr als einen Monat können Lagerkosten in Rechnung gestellt werden.
  6. urbana-Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglichen Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von urbana-Mitarbeitern ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen urbana und Kunden.

urbana-Garantie

  1. Wir haben uns dem gesunden Wohnen verpflichtet und setzen nur gesundheitlich unbedenkliche Materialien ein, die mindestens die Norm E1 erfüllen.
  2. Wir bürgen für die hochwertige Qualität der Materialien und der handwerklichen Ausführung. Auf alle Holzteile und mechanischen Beschläge geben wir

5 Jahre Funktionsgarantie

  1. Ausgenommen sind Textilien sowie Verschleißteile wie Leuchtmittel, Gasdruckfedern und Dämpfungen für Schubladen, Türen oder Klappen. urbana übernimmt keine Gewähr für Zukaufteile und Fertigprodukte von anderen Unternehmen. urbana tritt ihre Gewährleistungsansprüche gegen
  2. Drittunternehmer an den Kunden ab. Für eingebaute Lampen und Elektrogeräte gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen und Garantien der jeweiligen Hersteller.
  3. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf handelsübliche Farb- und Strukturabweichungen bei Materialien wie Holz, Textilien, Glas und Metall in der Ausführung gegenüber Mustern und Prospekten.
  4. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Lieferers.
  5. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Woche ab Abnahme anzuzeigen. Die nicht rechtzeitige Mängelanzeige kann den Ausschluss der Gewährleistungsansprüche bewirken. Soweit für die Mängelbeseitigung eine Neuanfertigung von Teilen erforderlich ist, ist die Lieferfrist angemessen zu berücksichtigen.
  6. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, wenn es sich um ein Geschäft für den Gewerbebetrieb des Kunden handelt.

Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde hat alles seinerseits Erforderliche zu tun, damit die Lieferung/Montage ohne Störungen durchgeführt werden kann. Die Räume und Durchgänge müssen frei zugänglich sein.
  2. Wir bitten um Hinweis bei der Auftragserteilung, wenn der Trageweg mehr als 100 m lang ist oder das Abstellen des Lieferfahrzeugs erschwert oder nicht möglich ist. Teilen Sie uns bitte auch mit, in welches Stockwerk die Möbel geliefert werden sollen und ob ein Aufzug vorhanden ist – sonst können für Sie Mehrkosten entstehen.
  3. Lassen Sie unsere Handwerker bitte Ihre oft anspruchsvolle Arbeit in Ruhe ausführen, ohne ihnen pausenlos auf die Hände zu schauen. Machen Sie sich ein Bild vom Fortschritt der Arbeiten in gewissen Zeitabständen.

Vertragsgrundlage

sind die Auftragstexte, Zeichnungen, Muster und die Checkliste zum Auftrag sowie diese AGB. Beide Parteien sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die dem Auftrag zugrunde liegenden Pläne aufgrund baulicher Gegebenheiten oder anderer bei der Auftragserteilung nicht absehbarer wichtiger Gründe in wesentlichen Merkmalen nicht verwirklichen lassen.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Kündigt der Kunde vor Ausführung des Werkes den Vertrag aus Gründen, welche urbana nicht zu vertreten hat, ist urbana vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % der Gesamtauftragssumme zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben Eigentum von urbana bis zur Erfüllung sämtlicher urbana zustehender Ansprüche aus diesem Vertrag.

Schlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist allgemein und auch für Scheck- und Wechselverfahren der Sitz der Firma urbana ausschließlicher Gerichtsstand. Erfüllungsort ist 85540 Haar. urbana ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
  2. Soweit einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein sollten, bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst unberührt.
Kostenfreier Beratungstermin kostenfreien Planungstermin vereinbaren
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